Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
der
Hotel Das Ludwig Betriebsgesellschaften Bad Griesbach GmbH
Kurallee 1
94086 Bad Griesbach
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 297424
(nachfolgend „Hotel“ genannt)
- 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen des Hotels. Abweichende Bedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn das Hotel diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- 2 Vertragsabschluss
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Bei Online-Buchungen kommt der Vertrag durch die Buchungsbestätigung des Hotels zustande. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
- 3 Leistungen, Preise und Zahlung
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Zimmerüberlassung und weitere in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Abreise ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- 4 Stornierungsbedingungen
4.1 Pauschalarrangements / Pakete
Bei Buchung von Pauschalen oder Arrangement-Angeboten gelten folgende
Stornierungsbedingungen:
- Bis 14 Kalendertage vor Anreise: kostenfrei
- Ab 13 Kalendertage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen. Das Hotel hat sich zudem Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Dem Gast bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.2 Flexible Rate
Bei Buchung einer flexiblen Rate gilt:
- Kostenfreie Stornierung bis 7 Kalendertage vor Anreise
- Ab 6 Tage vor Anreise: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen. Das Hotel hat sich zudem Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Dem Gast bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.3 Nicht erstattbare Rate (Non-Refundable)
Bei Buchung einer nicht erstattbaren Rate ist der vereinbarte Gesamtpreis sofort fällig. Im Falle einer Stornierung, Nichtanreise oder vorzeitigen Abreise werden 100 % des vereinbarten Gesamtpreises berechnet. Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen. Das Hotel hat sich zudem Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen. Dem Gast bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- 5 Rücktritt des Hotels
Sofern eine kostenfreie Stornierungsfrist vereinbart wurde, ist das Hotel ebenfalls
berechtigt, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage nicht auf sein
Recht zur Stornierung verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt* oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen
gebucht werden,
– der Hotelbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet werden.
Schadensersatzansprüche des Gastes sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit
kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels vorliegt.
*Höhere Gewalt sind Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, die auch bei Anwendung äußerster, zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar sind (z. B. Naturkatastrophen, Krieg/Terror, großflächige behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, behördliche Beherbergungs- oder Betriebsuntersagungen). Nur, wenn die Durchführung des Aufenthalts objektiv unmöglich oder unzumutbar wird, weil das Hotel die Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen darf oder kann, wird es von den Leistungspflichten befreit. Ereignisse, die allein in der Sphäre des Gastes liegen (z. B. Erkrankung, Quarantäneanordnung nur für den Gast, Reiseunfähigkeit, Probleme bei An-/Abreise ohne Beherbergungsverbot) gelten nicht als höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung; es gelten dann die Stornierungsbedingungen nach § 4. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Für im Voraus bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden Zahlungen unverzüglich erstattet, soweit keine gesetzlichen Ansprüche des Hotels bestehen. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen; unberührt bleiben zwingende Haftungsregeln, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 12:00 Uhr zu räumen.
Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Tagespreises, danach 100 % berechnen.
- 7 Haftung des Hotels
Das Hotel haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 701 ff. BGB).
- 8 Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle Schäden, die durch ihn selbst oder durch Mitreisende, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden.
- 9 Höhere Gewalt
Kann der Aufenthalt aufgrund höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, werden beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit. Durch das Hotel bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen sind unverzüglich zurückzuerstatten, soweit keine gesetzlichen Ansprüche des Hotels bestehen. Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Haftungsregelungen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Gast nicht um einen Verbraucher handelt, der Sitz des Hotels, also Passau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.